Grundversorgung

Im Rahmen der Grundversorgung bietet die evb die Belieferung mit Strom zu Allgemeinen Preisen an.

Gemäß der Verordnung vom 26.10.2006 über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung -StromGVV) teilt die evb die ab 01.01.2023 geltenden Preise für die Grundversorgung für Haushaltskunden im Sinne des EnWG (für Gewerbekunden bis 10.000 kWh/Jahr und für Privatkunden) mit.

Gültig ab 01.01.2023

Grundversorgung Strom  Nettopreis Bruttopreis
Arbeitspreis ct/kWh 34,68

41,27

Grundpreis* in €/Jahr Standardzähler (konventionelle Messeinrichtung) 99,28

118,14

moderne Messeinrichtung 108,31

128,89

intelligentes Messsystem 0 - 2.000 kWh 110,83

131,89

intelligentes Messsystem 2.001 - 3.000 kWh 116,71 138,88
intelligentes Messsystem 3.001 - 4.000 kWh 125,11 148,88
intelligentes Messsystem 4.001 - 6.000 kWh 141,92 168,88
intelligentes Messsystem 6.001 - 10.000 kWh 175,53 208,88
intelligentes Messsystem 10.001 - 20.000 kWh 200,74 238,88
intelligentes Messsystem 20.001 - 50.000 kWh 234,36 278,89
intelligentes Messsystem 50.001 - 100.000 kWh 259,57 308,89
ohne Messstellenbetrieb 91,50 108,89
* Der Grundpreis bestimmt sich nach der eingebauten Messeinrichtung an der Verbrauchsstelle.

 

 

Gültig ab 01.07.2022 bis 31.12.2022

Grund- und Ersatzversorgung Strom Nettopreis Bruttopreis
Arbeitspreis ct/kWh 24,817

29,53

Grundpreis* €/Jahr Standardzähler (konventionelle Messeinrichtung) 89,28

106,24

moderne Messeinrichtung 98,32

117,00

intelligentes Messsystem 188,87

224,76

ohne Messstellenbetrieb 81,50 96,99
* Der Grundpreis bestimmt sich nach der eingebauten Messeinrichtung an der Verbrauchsstelle.

 

Für Abschlüsse von Sonderverträgen, abweichend von o. g. Allgemeinen Preisen, sind wir natürlich wie gewohnt sehr gerne für Sie da: persönlich, An der Feuerwache 4, telefonisch unter 0800 664 69 85 oder per E-Mail unter kundenservice@evb-energy.de. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!

Die Nettoarbeitspreise beinhalten neben dem reinen Stromentgelt auch die Kosten der Netznutzung einschließlich der Konzessionsabgabe, die Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore- Haftungsumlage nach § 17 f EnWG, die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 EnWG und die Stromsteuer.

Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet (kaufmännisch gerundet) und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Grundpreise beinhalten Aufwendungen für Messung, Messstellenbetrieb, Abrechnung.

Die Preisanpassung erfolgt nach § 5 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Durch die Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, Sie können Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen (zum 31.12.2022) kündigen (entspr. § 5 Abs. 3, S. 1 StromGVV). 

Grundversorgung

Für das Netzgebiet der evb Netze GmbH wurde gemäß §36 EnWG ermittelt, dass die evb Eisenacher Versorgung-Betriebe GmbH über den 31.12.2021 hinaus weiterhin Grundversorger ist. Dies wurde zum 01. Juli 2021 festgestellt und hat Gültigkeit bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung erfolgt zum 01. Juli 2024.

Netznutzung

Das am 07. Juli 2005 in Kraft getretene Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz Energiewirtschaftsgesetz – EnWG sowie die Nachfolgeverordnungen zu den am 07.11.2006 außer Kraft getretenen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) für Strom und Gas haben für die Energieversorger im Strom- und Gasbereich weit reichende Konsequenzen gehabt.

So hat sich die evb GmbH in zwei voneinander unabhängige Gesellschaften getrennt. Die evb GmbH und die evb Netze GmbH. Alle Informationen zum Netzbetrieb, Netznutzung und Netzentgelte finden Sie auf der Internetseite der evb Netze GmbH.