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Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. der Strombezug erfolgt ohne einen Liefervertrag. Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger in der Niederspannung erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Preise für die Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung gelten für Nichthaushaltskunden im Sinne des EnWG, das heißt für Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke verwenden und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Gültig ab 01.01.2026

* Der Grundpreis bestimmt sich nach der eingebauten Messeinrichtung an der Verbrauchsstelle.
Ersatzversorgung Strom Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung Nettopreis Bruttopreis
Arbeitspreis in ct/kWh 41,89 49,85
Grundpreis* in €/Jahr Standardzähler (konventionelle Messeinrichtung) 119,28 141,94
moderne Messeinrichtung 132,51 157,69
intelligentes Messsystem 0 - 6.000 kWh 136,71 162,68
intelligentes Messsystem 6.001 - 10.000 kWh 145,11 172,68
intelligentes Messsystem 10.001 - 20.000 kWh 153,52 182,69
intelligentes Messsystem 20.001 - 50.000 kWh 203,94 242,69
intelligentes Messsystem 50.001 - 100.000 kWh 229,15 272,69
ohne Messstellenbetrieb 111,50 132,69

Gültig ab 01.03.2024 bis 31.12.2025

* Der Grundpreis bestimmt sich nach der eingebauten Messeinrichtung an der Verbrauchsstelle.
Ersatzversorgung Strom Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung Nettopreis Bruttopreis
Arbeitspreis in ct/kWh 51,89 61,75
Grundpreis* in €/Jahr Standardzähler (konventionelle Messeinrichtung) 99,28 118,14
moderne Messeinrichtung 108,31 128,89
intelligentes Messsystem 0 - 10.000 kWh 108,31 128,89
intelligentes Messsystem 10.001 - 20.000 kWh 133,52 158,89
intelligentes Messsystem 20.001 - 50.000 kWh 167,13 198,88
intelligentes Messsystem 50.001 - 100.000 kWh 192,34 228,88
ohne Messstellenbetrieb 91,50 108,89

Die Nettopreise beinhalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, den Aufschlag für besondere Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A), der die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) sowie die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Sätze 9 – 11 EnWG (derzeit in die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingerechnet) enthält, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG sowie die Stromsteuer und die Konzessionsabgaben.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen können auftreten.

Gültig ab 01.01.2026

*(Der Arbeitspreis ist ein reiner Energiepreis.)
Ersatzversorgung Strom Nettopreis
Nichthaushaltskunden mit Leistungsmessung Arbeitspreis* ct/kWh 24,93

Gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2025

*(Der Arbeitspreis ist ein reiner Energiepreis.)
Ersatzversorgung Strom Nettopreis
Nichthaushaltskunden mit Leistungsmessung Arbeitspreis* ct/kWh 29,81

Die Preise für Nichthaushaltskunden mit Leistungsmessung werden zuzüglich der jeweils gültigen Entgelte für die Netznutzung, der Messung, ggf. Blindstrom, dem Messstellenbetrieb, der Konzessionsabgabe, der vom Netzbetreiber erhobenen KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, dem Aufschlag für besondere Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A), der die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) sowie die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Sätze 9 – 11 EnWG (derzeit in die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingerechnet) enthält, der Offshore-Netzumlage nach § 17 f EnWG i. V. m. § 12 EnFG sowie der Stromsteuer in Rechnung gestellt. Auf den daraus errechneten Gesamtbetrag wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.

 

Die Preise für die Ersatzversorgung sind veränderlich und gelten jeweils in der unter www. evb-energy.de veröffentlichten Höhe. Im Übrigen gelten für die Durchführung der Ersatzversorgung die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. entsprechende Nachfolgeregelungen auf der Grundlage der §§ 39 bzw. 41 (EnWG).

 

Hinweis: Kunden oberhalb der Niederspannungsebene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatzversorgung.