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Fernwärme in Eisenach

Komfortabel heizen. Lokal versorgt.

Die evb betreibt drei voneinander getrennte Fernwärmenetze in Eisenach: Innenstadt/Nord, Stedtfeld und Petersberg. Fernwärmekunden benötigen im Gebäude keinen eigenen Heizkessel und keine Brennstofflagerung. Die Wärme wird über das lokale Netz bis zur Übergabestation im Gebäude geliefert.

Die Wärmeerzeugung erfolgt derzeit überwiegend in gasbefeuerten Anlagen. Gleichzeitig entwickelt die evb ihre Fernwärmenetze schrittweise weiter. Je nach Versorgungsgebiet werden hierfür unterschiedliche Lösungen untersucht und geplant – darunter erneuerbare Wärmequellen und unvermeidbare Abwärme.

 

Sie möchten wissen, ob ein Anschluss für Ihr Gebäude möglich ist?

Wir prüfen Ihre Adresse und beraten Sie individuell.

Vorteile, die einheizen:

  • Persönliche Beratung durch die evb
  • Lokale Wärmeversorgung
  • Kein eigener Heizkessel erforderlich
  • Kompakte Übergabetechnik
  • Keine Brennstofflagerung im Gebäude
  • Geringer Wartungsaufwand im Vergleich zu einer eigenen Verbrennungsanlage
  • Zusätzliche Kostenersparnisse dank geringer Wartungskosten

Wie wird die Fernwärme heute erzeugt?

Die Wärme wird derzeit überwiegend in gasbefeuerten Erzeugungsanlagen bereitgestellt. Der konkrete Erzeugungsmix und die energetischen Kennwerte unterscheiden sich zwischen den drei Fernwärmenetzen. Gleichzeitig entwickelt die evb die Wärmeerzeugung schrittweise weiter. Dabei werden je nach Netz unter anderem Solarthermie, Wärmepumpen, unvermeidbare Abwärme und weitere Technologien untersucht und geplant.

Wärmelieferungsvertrag ab dem 01.10.2025

Die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb) bietet ab dem 01.10.2025 allen an das Fernwärmenetz angeschlossenen Kunden die Versorgung mit Fernwärme zu den im nachfolgenden Vertrag genannten Bedingungen an.

 

Grundlage der Belieferung:

  • Vertrag über die Fernwärmeversorgung zum Festpreis (Wärmelieferungsvertrag AVB_2025/2026)
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

 

Mit der Entnahme von Fernwärme durch den Kunden kommt ein Versorgungsvertrag zustande. Die oben genannten Bedingungen gelten damit als verbindlich vereinbart (§ 1 Abs. 1 AVBFernwärmeV).