Bis zu 80 €-Prämie für Ihr E-Fahrzeug
Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die E-Mobilität vorantreiben und den Verkehrssektor grüner machen: Während Sie mit Ihrem E-Auto umweltfreundlich unterwegs sind und Treibhausgasemissionen sparen, bündelt die evb alle bei uns registrierten Treibhausgasminderungsquoten (kurz: THG-Quoten) von E-Autos. Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO₂-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Auch Sie profitieren davon: Als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs registrieren Sie sich einmalig unter dem unten stehenden Kontaktformular für das Jahr 2024 und wir übernehmen alles Weitere.
Die Pauschale für Ihre THG-Quote erhalten Sie automatisch als Überweisung. evb-Kunden erhalten eine Pauschale in Höhe von 80,00 €. Bei „Nicht“-Energiekunden beträgt die Pauschale 70,00 €.
Häufig gefragt:
Für die THG-Quote sind nur reine Elektroautos zugelassen, also Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride und Verbrenner sind nicht dafür zugelassen – ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Kraftfahrzeuge.
Für den Erhalt der THG-Quote wird lediglich der Fahrzeugschein benötigt. Sofern Sie diesen besitzen, spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um ein Leasing-Fahrzeug handelt.
Ja. Sie können bis zu fünf Fahrzeuge für jede hinterlegte IBAN (bzw. pro Person) registrieren.
Es reicht, dass Sie im Besitz eines rein elektrischen Fahrzeuges (Elektroautos) sind.
Die Auszahlung erfolgt erst mit Zustimmung durch das Umweltbundesamt. Sie erhalten Ihre Pauschale bis spätestens 30.04. des Folgejahres.
Ja. Schicken Sie uns im nächsten Kalenderjahr einfach den zugehörigen Vertrag zu.
Sollten Sie ein gebrauchtes E-Auto gekauft haben und die THG-Quote wurde bereits für das laufende Jahr beantragt und ausgezahlt, so können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen. Die THG-Quote kann pro Kalenderjahr und Fahrzeug nur einmal beantragt werden.