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Bis zu 80 € Prämie für Ihr E-Fahrzeug

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen die Elektromobilität fördern und den Verkehrssektor umweltfreundlicher gestalten. Während Sie mit Ihrem E-Fahrzeug CO₂ einsparen, bündelt die evb alle bei uns registrierten Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten). Als Besitzer eines reinen Elektroautos können Sie die damit verbundenen CO₂-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen verkaufen – und profitieren selbst davon.

Die Registrierung für das Jahr 2025 erfolgt einmalig über das untenstehende Kontaktformular, den Rest übernehmen wir für Sie. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt automatisch per Überweisung: evb-Kunden erhalten 80 €, Nicht-Kunden 70 €.

Ihr Vorteil:

Einmal im Jahr übertragen Sie die THG-Quote Ihres E-Autos an die evb. Wir bündeln alle Quoten, lassen sie beim Umweltbundesamt anerkennen und verkaufen sie gebündelt an Mineralölunternehmen. Dadurch erzielen wir bessere Konditionen, von denen Sie direkt profitieren. Nach dem Verkauf erhalten Sie zuverlässig Ihre Pauschale – unabhängig von den aktuellen Marktpreisen.

Häufig gefragt:

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) verpflichtet Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, ihre Emissionen jährlich zu verringern oder auszugleichen. Bei Nichterfüllung drohen Strafen. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 38. BImSchV.

Wer elektrisch fährt, reduziert den CO₂-Ausstoß. Seit 2022 können diese Einsparungen vermarktet werden – und genau davon profitieren Sie mit der THG-Prämie.

Die aktuellen Preise werden Ihnen bei der Registrierung angezeigt.

Für die THG-Quote zugelassen sind ausschließlich reine Elektrofahrzeuge, also Autos, die vollständig von einem Elektromotor angetrieben werden. Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie Wasserstoff- oder Erdgasfahrzeuge sind nicht berechtigt.

Sie können die THG-Prämie für jedes vollelektrische Fahrzeug einmal pro Kalenderjahr beantragen.

Ja, die THG-Quote gilt auch für E-Fahrzeuge, die geleast werden.

Ja. Sie können bis zu fünf Fahrzeuge für jede hinterlegte IBAN (bzw. pro Person) registrieren.

Es reicht, dass Sie im Besitz eines rein elektrischen Fahrzeuges (Elektroautos) sind.

Die Auszahlung erfolgt erst mit Zustimmung durch das Umweltbundesamt. Sie erhalten Ihre Pauschale bis spätestens 30.04. des Folgejahres.

Ja. Schicken Sie uns im nächsten Kalenderjahr einfach den zugehörigen Vertrag zu.

 

Sollten Sie ein gebrauchtes E-Auto gekauft haben und die THG-Quote wurde bereits für das laufende Jahr beantragt und ausgezahlt, so können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen. Die THG-Quote kann pro Kalenderjahr und Fahrzeug nur einmal beantragt werden.

Thomas Kliebisch

Ihr Ansprechpartner
+49 3691 682-352
E-Mail schreiben