04.10.2022
Energiepreise: Aktuelle Information zur Preisentwicklung und zur Gasbeschaffungsumlage.
Die von der Politik zum 1. Oktober 2022 beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig gekippt. Das sind gute Nachrichten für Gaskunden in Deutschland. Hier finden Sie Hintergrundinformationen und erste Antworten auf Ihre Fragen. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise auf den Energiemärkten in bisher ungeahnte Höhen getrieben. Um die Größenordnung dieser Entwicklung zu verdeutlichen: Im September 2022 ist die Megawattstunde Erdgas siebenmal teurer als ein Jahr zuvor. Um der Krise zu begegnen, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, die Versorgung zu sichern und Verbraucher und Verbraucherinnen bei den Kosten zu entlasten. Umso mehr begrüßen wir die Entscheidung der Bundesregierung vom 29.09.2022, die umstrittene Gasbeschaffungsumlage zu kippen. Die Gaspreisanpassungsverordnung ist rückwirkend zum 9. August 2022 mit der entsprechenden am 3. Oktober 2022 veröffentlichten Aufhebungsverordnung aufgehoben worden. Dadurch werden einem Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden zusätzliche Kosten in Höhe von knapp 500 Euro pro Jahr erspart. Das sind gute Nachrichten für Gaskunden in diesen schwierigen Zeiten.

Die Gasbeschaffungsumlage wird abgeschafft – Was sind die Hintergründe?
Die Gasbeschaffungsumlage wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, damit in Not geratene Gasimporteure zahlungsfähig bleiben und die Versorgung in Deutschland weiter gesichert ist. Die Gasbeschaffungsumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von knapp 500 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten. Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und somit Gaskunden entlastet werden.
Was bedeutet das für Gaskunden der evb?
Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von evb selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Ihr Arbeitspreis zum 1. Oktober 2022 nicht wie mit unserem Schreiben vom August 2022 angekündigt in Höhe der Gasbeschaffungsumlage um 2,419 Cent pro Kilowattstunde (netto) bzw. 2,88 Cent pro Kilowattstunde (brutto) steigt. Die Steigerung aufgrund der Erhöhung der Bilanzierungsumlage und Gasspeicherumlage in Höhe von insgesamt 0,629 Cent pro Kilowattstunde (netto) bzw. 0,75 Cent pro Kilowattstunde (brutto) bleibt allerdings bestehen, da diese Umlagen nicht von der Bundesregierung zurückgenommen wurden.
Was passiert jetzt mit meinem Abschlag und muss ich etwas tun?
Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Sie zahlen ab Oktober 2022 automatisch den um die weggefallene Gasbeschaffungsumlage niedrigeren Preis. Ihren Abschlag senken wir automatisch. Kunden, die ihre Abschläge überweisen, erhalten einen neuen, um die Gasbeschaffungsumlage reduzierten Abschlagsplan in den nächsten Tagen zugesendet. Kunden mit Sepa-Lastschriftmandat wird der gleichermaßen neu berechnete Anschlag abgebucht ohne dass es zu einer erneuten schriftlichen Mitteilung kommt.
Falls Sie keine Abschlagssenkung möchten, können Sie Ihren Abschlag bequem und einfach im Kundenportal anpassen.
Sollten Sie uns bereits den um alle drei Umlagen erhöhten Abschlagsbetrag für Oktober 2022 überwiesen haben oder dieser von uns per Lastschrift eingezogen worden sein, werden wir Ihnen die zu viel bezahlten Beträge im Rahmen der Jahresendabrechnung 2022 zurückerstatten.
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Gaskunden zu entlasten?
Die Bundesregierung hat die Gasbeschaffungsumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau sie aussehen soll, ist noch unklar. Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober 2022 einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Sobald nähere Details bekannt sind, werden wir unsere Kundinnen und Kunden informieren.
Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßt evb die von der Bundesregierung angekündigte Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent zwischen dem 01.10.2022 und dem 31.03.2024. Auch die Lieferung von Wärme wird über ein Wärmenetz ab dem 1. Oktober 2022 befristet dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Wir von evb werden die temporäre Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kundeninnen und Kunden weitergeben.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen
Die angekündigte Gesetzesänderung zur temporären Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen von 19 auf 7 Prozent befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 wurde am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Durch die Verkündung tritt das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Die notwendigen Zustimmungen des Bundestags und des Bundesrats lagen bereits am 30. September 2022 bzw. am 7. Oktober 2022 vor.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Um für den Winter gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November 2022 die Speicher nahezu voll sein müssen. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Gaskunden umgelegt und dafür die neue Gasspeicherumlage zum 1. Oktober 2022 eingeführt, die von allen Gaskunden getragen wird. Die Gasspeicherumlage hat aktuell eine Höhe von 0,059 Cent pro Kilowattstunde (netto) bzw. 0,07 Cent pro Kilowattstunde (brutto).
Weshalb wurde die Bilanzierungsumlage erhöht?
Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich null Cent pro Kilowattstunde und war daher nicht von Bedeutung.
Die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage ist erforderlich, um die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Aufgrund der aktuellen Marktsituation sind diese Zusatzeinkäufe aktuell sehr teuer, daher der spürbare Anstieg der Umlage. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird alle 12 Monate neu ermittelt.
Aus welchem Grund wurde mit der letzten Preisanpassung mein Abschlag so stark erhöht?
Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. Weil die Preise für Erdgas durch die ursprünglich geplanten Umlagen so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir Ihren Abschlag entsprechend der voraussichtlichen Forderungen erhöht.
Kann ich meinen Abschlag individuell anpassen?
Die Preise für Strom und Gas kennen aktuell leider nur eine Richtung: Steil nach oben. Daher empfehlen wir unbedingt, den Abschlag nicht zu senken, denn jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Passen Sie ganz unkompliziert online in unserem Kundenportal Ihre Abschläge an Ihren aktuellen Verbrauch an - so lassen sich Nachzahlungen vermeiden und Energiekosten im Griff behalten.
Sollte jetzt der Zählerstand übermittelt werden?
Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Sie können uns aber online Ihren Zählerstand über Ihr Kundenportal oder dem Kontaktformular auf unserer Website mitteilen. Falls Sie uns telefonisch erreichen möchten, bitten wir in der aktuellen Situation um Ihr Verständnis, dass es derzeit zu erheblich langen Wartezeiten kommen kann. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daransetzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.
Müssen Kunden der evb wegen der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?
Nein. Kunden müssen nichts tun. Und der verminderte Umsatzsteuersatz auf Erdgas wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden automatisch berücksichtigt.
Was ist zu tun, wenn die aktuelle Situation dazu führt, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt?
evb ist für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.
Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, dann nutzen Sie die aufgeführten Beratungsangebote. Die unentgeltlichen Beratungs- und Anlaufstellen (z. B. Schuldnerberatung der AWO Thüringen) und nehmen Sie staatliche Hilfen an, falls Sie darauf Anspruch haben, werden eine Lösung mit Ihnen finden. Hilfsangebote von Bund und Land finden Sie außerdem hier. Wir empfehlen zu der Frage, wie Sie Ihren Energieverbrauch insgesamt reduzieren können, sich ebenfalls von kostenfreien Institutionen (z. B. Verbraucherzentrale) beraten zu lassen.
Lohnt es sich bei evb zu bleiben?
Ja, auf jeden Fall lohnt es sich bei evb zu bleiben! Unsere Strom- und Gaspreise sind aktuell im Marktvergleich weiterhin attraktiv. Außerdem treiben wir die Energiewende in Eisenach voran und engagieren uns für die Region und die Menschen – und das schon seit mehr als 30 Jahren. Mit uns an Ihrer Seite blicken Sie in eine sichere, nachhaltige Zukunft. Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.
Was jetzt tun?
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.
Wir helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.
Auf der Web-Unterseite: www.evb-energy.de/energie-spartipps haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Auf Instagram unter evb_energy finden Sie auch unter anderem einige besonders leicht verständliche Erklär-Videos.