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Wichtige Information zur Zählerstandsübermittlung

Die EVB Netze GmbH führt in diesem Jahr keine Vor-Ort-Ablesung der Strom- und Gaszähler durch. Damit eine korrekte Abrechnung erfolgen kann, ist es notwendig, dass die Zählerstände selbstständig übermittelt werden.

So erfolgt die Zählerstandsabgabe:

1. Zähler ablesen
Bitte notieren Sie den aktuellen Zählerstand, das Ablesedatum und die jeweilige Zählernummer. Falls Ihr Zähler mehrere Zählwerke besitzt, erfassen Sie bitte alle Stände separat.

2. Zählerstand übermitteln:

  • Online über das Kundenportal der EVB Netze GmbH → Zählerstandsportal
  • Telefonisch unter +49 3691 682-200

3. Frist:
Die Übermittlung sollte bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen.

 

→ Warum Ihre Mitwirkung wichtig ist?

Nur mit einem korrekt gemeldeten Zählerstand kann eine präzise und nachvollziehbare Jahresabrechnung erstellt werden. Fehlen die Daten, muss der Verbrauch geschätzt werden – was zu Abweichungen führen kann. Durch eine schnelle Übermittlung tragen Sie somit zu einer exakten Verbrauchsberechnung bei.

 

Weiter Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Ablesung finden Sie hier: 

Zählerstandsmeldung 2025 

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