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Information zum Erdgas-/ Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsengesetz (SPBG)

Information über die Entlastung nach § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 EWPBG entsprechend § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 EWPBG und über die Entlastung nach § 11 Abs. 1 EWPBG für Wärmekunden entsprechend § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 EWPBG sowie über die Entlastung nach § 4 StromPBG entsprechend § 31 Abs. 2 StromPBG

Hier finden Sie Erklärvideos zur Strom- und Erdgaspreisbremse:

Erklärvideo Gaspreisbremse

Erklärvideo Strompreisbremse

Erklärvideo Preisbremse Abschlagsanpassung

 

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

 

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
  • für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.

 

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

 

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und der Abschöpfung von Überschusserlösen finanziert, welche Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erwirtschaftet haben.

 

Aufgrund der vorausschauenden Einkaufsstrategie der evb liegen die vertraglichen Tarifpreise für die langjährigen Bestandskunden der evb unter oder marginal über den staatlich festgelegten Preisbremsen. D. h.: unsere Tarifpreise sind für diese Kunden günstiger als das vom Staat empfohlene Preisniveau. Die gute Nachricht: Aus diesem Grunde entfällt die staatliche Unterstützung oder fällt marginal aus!

 

Viele Details und Berechnungsbeispiele zum EWPBG und SPBG finden Sie hier in unseren Fragen & Antworten.

 

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Heraus-forderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Belastung durch Energiekosten zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

 

Tipps zum Energiesparen, die Sie schnell und einfach im Alltag umsetzen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen, finden Sie hier
 

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