Reduzierung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage für elektrische Wärmepumpen
Sind Sie Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, bei der es sich um eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe handelt, die durch einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist, reduzieren sich die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage für den Stromverbrauch zum Betrieb der Wärmepumpe nach § 22 Abs. 1 EnFG ab dem 01.01.2025 auf null (0,00 ct/kWh). Die Umlagenreduzierung setzt voraus, dass der Netznutzer (Lieferant) dem Netzbetreiber die entsprechenden Informationen mitteilt (§ 52 EnFG). Da dem Lieferanten regelmäßig nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, obliegt es Ihnen, dem Lieferanten nachfolgend genannten Informationen mitzuteilen.