Mitteilung zur Neuvermietung zur Lieferung von Strom/Erdgas
Vertragsgrundlage sind die StromGVV, GasGVV und deren Ergänzende Bedingungen. (Nach Bearbeitung erhalten Sie eine Mitteilung, mit der wir Ihnen den Abschluss des Versorgungsvertrages bestätigen.)
Sofern die Abmeldung der bisherigen Wohnung noch nicht erfolgt ist, bitten wir Sie, diese 7 Tage vor Auszug unter Angabe der Kundennummer, des Mietendes sowie der Zählernummer zu melden. Den Zählerstand teilen Sie uns bitte nach Wohnungsübergabe mit.