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Vertragsgrundlage sind die StromGVV, GasGVV und deren Ergänzende Bedingungen. (Nach Bearbeitung erhalten Sie eine Mitteilung, mit der wir Ihnen den Abschluss des Versorgungsvertrages bestätigen.)
(wenn bekannt)
Falls der Zählerstand nicht vorhanden ist, bitte nach Wohnungsübergabe nachreichen!