Grund- und Ersatzversorgung
Im Rahmen der Grundversorgung bietet die evb die Belieferung mit Strom zu Allgemeinen Preisen. Diese gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz.
Gültig ab 01.01.2021
Gemäß der Verordnung vom 26.10.2006 über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung -StromGVV) teilt die evb die ab 01.01.2021 geltenden Preise für die Grund-und Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Sinne des EnWG (für Gewerbekunden bis 10.000 kWh/Jahr und für Privatkunden) mit.