Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. der Strombezug erfolgt ohne einen Liefervertrag. Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger in der Niederspannung erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Preise für die Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung gelten für Nichthaushaltskunden im Sinne des EnWG, das heißt für Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke verwenden und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Gültig ab 01.01.2023

Ersatzversorgung Strom Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung Nettopreis Bruttopreis
Arbeitspreis in ct/kWh

43,68

51,98
Grundpreis* in €/Jahr Standardzähler (konventionelle Messeinrichtung) 99,28 118,14
moderne Messeinrichtung 108,31 128,89
intelligentes Messsystem 0 - 2.000 kWh 110,83 131,89
intelligentes Messsystem 2.001 - 3.000 kWh 116,71 138,88
intelligentes Messsystem 3.001 - 4.000 kWh 125,11 148,88
intelligentes Messsystem 4.001 - 6.000 kWh 141,92 168,88
intelligentes Messsystem 6.001 - 10.000 kWh  175,53 208,88
intelligentes Messsystem 10.001 - 20.000 kWh 200,74 238,88
intelligentes Messsystem 20.001 - 50.000 kWh 234,36 278,89
intelligentes Messsystem 50.001 - 100.000 kWh 259,57 308,89
ohne Messstellenbetrieb 91,50 108,89
* Der Grundpreis bestimmt sich nach der eingebauten Messeinrichtung an der Verbrauchsstelle.

 

Gültig ab 01.07.2022 bis 31.12.2022

Ersatzversorgung Strom  Nettopreis Bruttopreis

Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung

Arbeitspreis ct/kWh

33,817

40,24
Grundpreis Standardzähler* €/Jahr 89,28 106,24
Grundpreis moderne Messeinrichtung* €/Jahr 98,32 117,00
Grundpreis intelligentes Messsystem* €/Jahr 188,87 224,76
Grundpreis ohne Messstellenbetrieb* €/Jahr 81,50 96,99
* Der Grundpreis bestimmt sich nach der eingebauten Messeinrichtung an der Verbrauchsstelle.

Die Nettoarbeitspreise für Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung beinhalten neben dem reinen Stromentgelt auch die Kosten der Netznutzung einschließlich der Konzessionsabgabe, die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, ab 01.01.2023: dem EnFG), die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG (ab dem 01.01.2023: § 12 EnFG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 EnWG und die Stromsteuer. Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet (kaufmännisch gerundet) und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Grundpreise beinhalten Aufwendungen für Messung, Messstellenbetrieb, Abrechnung.

Gültig ab 01.04.2023

Ersatzversorgung Strom Nettopreis

Nichthaushaltskunden mit Leistungsmessung

Arbeitspreis* ct/kWh

35,76

*(Der Arbeitspreis ist ein reiner Energiepreis.)

Gültig ab 01.09.2022 bis 31.03.2023

Ersatzversorgung Strom Nettopreis

Nichthaushaltskunden mit Leistungsmessung

Arbeitspreis* ct/kWh

84,46

*(Der Arbeitspreis ist ein reiner Energiepreis.)

 

Die Preise für Nichthaushaltskunden mit Leistungsmessung werden zuzüglich der jeweils gültigen Entgelte für die Netznutzung, der Messung, ggf. Blindstrom, dem Messstellenbetrieb, der Konzessionsabgabe, der Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, ab 01.01.2023: dem EnFG), der Umlage nach § 19 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG (ab dem 01.01.2023: § 12 EnFG), der Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, der Wasserstoffumlage nach § 118 EnWG und der Stromsteuer in Rechnung gestellt. Auf den daraus errechneten Gesamtbetrag wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.

 

Die Preise für die Ersatzversorgung sind veränderlich und gelten jeweils in der unter www. evb-energy.de veröffentlichten Höhe. Im Übrigen gelten für die Durchführung der Ersatzversorgung die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. entsprechende Nachfolgeregelungen auf der Grundlage der §§ 39 bzw. 41 (EnWG).

 

Hinweis: Kunden oberhalb der Niederspannungsebene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatzversorgung.