Ersatzversorgung

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. der Strombezug erfolgt ohne einen Liefervertrag. Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger in der Niederspannung erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die folgenden Preise gelten für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden im Sinne des EnWG (für Gewerbekunden bis 10.000 kWh/Jahr und für Privatkunden).

Gültig ab 01.03.2024

Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden Nettopreis Bruttopreis
Arbeitspreis in ct/kWh

42,89

51,04
Grundpreis* in €/Jahr Standardzähler (konventionelle Messeinrichtung) 99,28 118,14
moderne Messeinrichtung 108,31 128,89
intelligentes Messsystem 0 - 10.000 kWh  108,31 128,89
intelligentes Messsystem 10.001 - 20.000 kWh 133,52 158,89
intelligentes Messsystem 20.001 - 50.000 kWh 167,13 198,88
intelligentes Messsystem 50.001 - 100.000 kWh 192,34 228,88
ohne Messstellenbetrieb 91,50 108,89
* Der Grundpreis bestimmt sich nach der eingebauten Messeinrichtung an der Verbrauchsstelle.

Gültig ab 01.01.2024 bis 29.02.2024

Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden Nettopreis Bruttopreis
Arbeitspreis in ct/kWh

41,94

49,91
Grundpreis* in €/Jahr Standardzähler (konventionelle Messeinrichtung) 99,28 118,14
moderne Messeinrichtung 108,31 128,89
intelligentes Messsystem 0 - 10.000 kWh 108,31 128,89
intelligentes Messsystem 10.001 - 20.000 kWh 133,52 158,89
intelligentes Messsystem 20.001 - 50.000 kWh 167,13 198,88
intelligentes Messsystem 50.001 - 100.000 kWh 192,34 228,88
ohne Messstellenbetrieb 91,50 108,89
* Der Grundpreis bestimmt sich nach der eingebauten Messeinrichtung an der Verbrauchsstelle.

Im Rahmen der Ersatzversorgung bieten wir Ihnen die Belieferung mit Strom zu Allgemeinen Preisen an.

Für Zusatzgeräte und Zusatzleistungen bei modernen bzw. intelligenten Messsystemen werden die Bruttokosten für Wandler (NS) 34,27 €/Jahr, für Steuergeräte 8,57 €/Jahr und für Zusatzablesungen 11,90 €/Auftrag auf den jeweils gültigen Grundpreis aufgeschlagen.

Für Abschlüsse von Sonderverträgen, abweichend von o. g. Allgemeinen Preisen, sind wir natürlich wie gewohnt sehr gerne für Sie da: persönlich, An der Feuerwache 4, telefonisch unter +49 3691 682-0 oder per E-Mail unter kundenservice@evb-energy.de. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!

Die Nettopreise beinhalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG, die AbLaV-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG (Die Kosten, die mit der Wasserstoffumlage ausgeglichen werden sollen, werden derzeit in die Umlage nach § 19 StromNEV eingerechnet.), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen können auftreten.