Ersatzversorgung

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag. Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger in der Niederspannung erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die folgenden Preise gelten für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden im Sinne des EnWG (für Gewerbekunden bis 10.000 kWh/Jahr und für Privatkunden) und von Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung.

Gültig ab 01.09.2023

Ersatzversorgung Erdgas Nettopreis Bruttopreis
Kleinverbrauchstarif bis 2.610 kWh/Jahr Arbeitspreis ct/kWh 19,15

20,49

Grundpreis €/Monat 4,12

4,41

Grundpreistarif ab 2.611 kWh/Jahr bis 9.999 kWh/Jahr Arbeitspreis ct/kWh 17,49

18,71

Grundpreis €/Monat 7,73

8,27

Vollversorgungstarif ab 10.000 kWh/Jahr Arbeitspreis ct/kWh 17,03 18,22
Grundpreis €/Monat 11,60

12,41

Gültig ab 01.01.2023 bis 31.08.2023

Grund- und Ersatzversorgung Erdgas Nettopreis Bruttopreis
Kleinverbrauchstarif bis 2.610 kWh/Jahr Arbeitspreis ct/kWh 24,51

26,23

Grundpreis €/Monat 4,12

4,41

Grundpreistarif ab 2.611 kWh/Jahr bis 9.999 kWh/Jahr Arbeitspreis ct/kWh 22,85

24,45

Grundpreis €/Monat 7,73

8,27

Vollversorgungstarif ab 10.000 kWh/Jahr Arbeitspreis ct/kWh 22,39 23,96
Grundpreis €/Monat 11,60 12,41

Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen.

In den Nettopreisen sind die Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“), die Erdgassteuer, die Konzessionsabgabe, die Bilanzierungsumlage, ggf. die Konvertierungsumlage, die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb und Messungen enthalten. In den Bruttopreisen ist der vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 verminderte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent aus dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz berücksichtigt. Rundungsdifferenzen können auftreten.

Berechnungsgrundlage:

Die Basis der Abrechnung ist die Kilowattstunde(kWh).

 

Für die Abrechnung gilt:

Der in m³ gemessene Gasverbrauch wird in kWh umgerechnet (Umrechnungsfaktor z. Z. rund 11,0 kWh/m³). Dabei werden der mittlere Brennwert des gelieferten Gases im Abrechnungszeitraum, der Ruhedruck (22mbar), der der Höhenlage des Versorgungsbereiches entsprechende Mittelwert des Luftdruckes und der Jahresmittelwert der Gastemperatur(15°C) zugrunde gelegt. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Erdgas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich die Erdgaspreise auf den Brennwert beziehen.

 

Verwendungszweck:
- Kleinverbrauchstarif für Kochzwecke**
- Grundpreistarif für Kochzwecke, Warmwasserbereitung und Einzelofenheizung**
- Vollversorgungstarif für Zentralheizung

 

Gasbeschaffenheit:
Die Erdgasqualität „H“ - der Brennwert Ho beträgt zur Zeit 11,1 kWh/m³.
Die zulässige Schwankungsbreite liegt zwischen 10,1 und 12,3 kWh/m³.

 

Ablesung:

Der Gasverbrauch wird einmal jährlich für den Zeitraum eines Geschäftsjahres abgelesen und abgerechnet (Jahresverbrauchsabrechnung). Die Abrechnung für den Zeitraum vor und nach einer Preisänderung wird zeitanteilig unter angemessener Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen(§12GasGVV) vorgenommen.

Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und kaufmännisch gerundet. Im Übrigen gilt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz vom 26. Oktober 2006" und die jeweils geltenden ergänzenden Bedingungen.

Grundversorgung

Für das Netzgebiet der evb Netze GmbH wurde gemäß §36 EnWG ermittelt, dass die Eisenacher Versorgung-Betriebe GmbH über den 31.12.2021 hinaus weiterhin Grundversorger ist. Dies wurde zum 01. Juli 2021 festgestellt und hat Gültigkeit bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung erfolgt zum 01. Juli 2024.

Netznutzung

Das am 07. Juli 2005 in Kraft getretene Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz Energiewirtschaftsgesetz – EnWG sowie die Nachfolgeverordnungen zu den am 07.11.2006 außer Kraft getretenen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) für Strom und Gas haben für die Energieversorger im Strom- und Gasbereich weit reichende Konsequenzen gehabt.

So hat sich die evb GmbH in zwei voneinander unabhängige Gesellschaften getrennt. Die evb GmbH und die evb Netze GmbH. Alle Informationen zum Netzbetrieb, Netznutzung und Netzentgelte finden Sie auf der Internetseite der evb Netze GmbH.