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Thermische Gasabrechnung


In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf der Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G685. Die darin festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der PTB abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrecht’s. Die Durchführung der Gasabrechnung unterliegt der Kontrolle des jeweilig zuständigen Eichamtes.

Der Erdgasverbrauch wird vom Gaszähler – für den Haushaltskunden im Regelfall ein Balgengaszähler der Größe G4 – in Betriebskubikmetern gemessen. Der Gasverbrauch wird aus der Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode (in der Regel 12 Monate) ermittelt.

Abgerechnet wir der Verbrauch jedoch in Kilowattstunden im Normzustand. Aus diesem Grund müssen die Betriebskubikmeter mit der Zustandszahl und dem Brennwert in die Thermische Energie in Kilowattstunden im Normzustand umgerechnet werden. Der jeweilige Netzbetreiber übermittelt mit den Zählerständen für die Verbrauchsabrechnung auch die für den Abrechnungszeitraum gültige Zustandszahl und den Brennwert.

Auf dieser Ebene bieten bundesweit die Gaslieferanten ihre Produkte/Preise an – die Arbeitspreise werden in ct/kWh im Normzustand berechnet. Damit ist die Vergleichbarkeit hergestellt.

Die Mengenaufteilung innerhalb einer Abrechnungszeitspanne z. B. bei Preisänderungen wird bei temperaturunabhängigen Verbrauchern linear und bei temperaturabhängigen Verbrauchern nach Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdienstes – für Eisenach ist das die Wetterstation Hötzelsroda - vorgenommen.

Erdgas ist ein Naturprodukt und unterliegt je nach Förderquellen Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energieinhalt (Brennwert). Der Brennwert wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an den Übergabestellen in das jeweilige Verteilnetz der Netzbetreiber ermittelt.

Begriffe und Abkürzungen:

DVGW- Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch- wissenschaftlicher Verein PTB- Physikalisch – Technische Bundesanstalt

Betriebszustand – Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Gaszähler, der je nach Druck und Temperatur variiert.

Normzustand – Der Normzustand ist der Zustand des Gases bei der Normtemperatur Tn (0°C) und dem Normdruck von pn (1.013,25 mbar) Volumen im Betriebszustand Vb – Das Volumen im Betriebszustand Vb ist das vom Gaszähler in Kubikmeter gemessene Gasvolumen im Betriebszustand.

Abrechnungstemperatur Teff – Die Abrechnungstemperatur ist die der Abrechnung zugrunde zu legende Temperatur bei der Gasmessung – sie ist gemäß der Vorschrift (G685) mit 15 °C anzusetzen.

Luftdruck am Gaszähler pamb – Maßgebend für den Luftdruck ist die geodätische Höhe beim Letztverbraucher . Zur Schaffung einheitlicher Abrechnungsgebiete sind die Netze durch den Netzbetreiber in Höhenzonen zu unterteilen. Eine Zone soll dabei in der Regel nicht mehr als 50m umfassen. Die Höhe H wird dabei arithmetisch aus den äußeren Grenzen der Zone berechnet. Der für die Abrechnung einer Zone zu verwendender mittlere Luftdruck pamb errechnet sich wie folgt:

pamb= 1.016 mbar – 0,12 mbar/m x H

Im Netzgebiet der EVB Netze GmbH wurden vom Eichamt im Jahr 2010 folgende Höhenzonen bestätigt:

Zone 1 220 m pamb 990 mbar
Zone 2 260 m pamb 985 mbar
Zone 3 314 m pamb 978 mbar
Zone 4 382 m pamb 970 mbar

Effektivdruck peff - Der Effektivdruck wird durch den Sollwert des Ausgangsdruckes des Gasdruckregelgerätes oder den maßgeblichen Druck im Gaszähler vorgegeben. Im Netz der EVB Netze GmbH betragen die Ausgangsdrücke ca. 22 mbar.

Abrechnungsbrennwert Hs,eff - Der Abrechnungsbrennwert ist der für eine Abrechnungsspanne für die Abrechnung zugrunde zu legende mittlere Brennwert. Für das Netzgebiet der EVB Netze GmbH ist der Abrechnungsbrennwert das gewogene arithmetische Mittel der monatlichen Einspeisebrennwerte eines Abrechnungsjahres in kWh/cbm im Normzustand. Der Brennwert ist die Wärmemenge die bei vollständiger Verbrennung einer gegebenen Gasmenge in Luft frei werden würde, wobei der Druck bei dem die Reaktion abläuft konstant bleibt, und alle Verbrennungsprodukte auf die gleiche gegebene Temperatur wie die Reaktionspartner zurückgeführt werden.

Die Zustandszahl berechnet sich nach folgender Formel:

z = Vn/Vb = Tn/Teff x pamb+peff/pn

Die Kompressibilitätszahl ist bei peff < 1 bar =1 und der Wasserdampfpartialdruck bei Erdgas näherungsweise =0. Beide Größen bleiben daher unberücksichtigt.

Zone 1 0,9468 Zone 2 0,9421 Zone 3 0,9355 Zone 4 0,9281

Die Thermische Energie berechnet sich nach folgender Formel:

E = Vb x z x Hs,eff

Für die Ermittlung der thermischen Energie (kWh) wird der am Zähler gemessenen Verbrauch(cbm) mit der Zustandszahl z zunächst auf den Normzustand umgerechnet und dann mit dem Brennwert (kWh/cbm) im Normzustand multipliziert.

Damit wird der Abrechnung die tatsächlich verbrauchte Energie zugrunde gelegt.

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